Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Tätigkeit umfasst den Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobiliengeschäften einschließlich dazugehöriger Beratungsleistungen. Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden betrachten wir als Vertrauenssache. Wir sind insbesondere stets bemüht, sämtliche Aufträge qualitativ hochwertig, d.h. zeitnah, gewissenhaft und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Sind wir gleichzeitig für mehrere Vertragspartner tätig, vermeiden wir Interessenskonflikte und bemühen uns um eine für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen schaffen die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
  2. Bosseler & Abeking Immobilienberatung GmbH beschäftigt sich mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung von Immobilien und Immobiliengesellschaften speziell in ersten Lagen. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB.
  3. Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, sind vom Abnehmer (Käufer, Mieter, Erwerber von Rechten etc.) an uns folgende Provisionen zu zahlen:
    1. An- und Verkauf von Immobilien, Beteiligungen und Unternehmen, ähnliche Geschäfte
      5 % der Kaufsumme bei Objekten bis zu Euro 5 Mio.,
      4 % der Kaufsumme bei Objekten über Euro 5 Mio. bis zu Euro 15 Mio.,
      3 % der Kaufsumme bei Objekten über Euro 15 Mio.,
      1 % des Verkehrswertes bei Nachweis und/oder Vermittlung von Vorkaufsrechten

      Kaufpreis ist die Summe aller Gegenleistungen des Käufers zuzüglich übernommener Belastungen und Verbindlichkeiten der Immobilie, des Unternehmens oder der Beteiligung. Zahlt der Käufer eine Rente, gilt als Kaufpreis der Barwert der Rentenleistungen. Bei Nachweis und/oder Vermittlung von kaufähnlichen Geschäften (z.B. Erwerb von Erbbaurechten, Einbringung eines Grundstückes in eine Gesellschaft o.Ä.) gelten die Provisionssätze wie beim Kauf.

    2. Vermietung und Verpachtung:
      3,6 Monatsmieten, zusätzlich 1,6 Monatsmieten im Falle der Einräumung von Optionsrechten und Vormietrechten, auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist.3 % der anlässlich des Mietvertragsabschlusses vereinbarten Abstände oder eines Kaufpreises für Einbauten, Möbel, Zubehör etc. Monatsmiete ist die aus der vereinbarten Festlaufzeit des Mietvertrages ermittelte durchschnittliche monatliche Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung (ohne Mehrwertsteuer) mit Ausnahme der Betriebskosten.
    3. Alle genannten Provisionen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Ist dem Maklerkunden die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages (Vertrag) bereits bekannt, hat er uns dies spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der ersten Objektinformationen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Verletzt der Maklerkunde diese Verpflichtung schuldhaft, so entschädigt er uns für den Aufwand, der bei rechtzeitiger Mitteilung seiner Vorkenntnis nicht entstanden wäre.
    Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Maklerkunde auf unsere Maklertätigkeit Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind uns rechtzeitig mitzuteilen.
  5. Sämtliche Angebote und Vertragsdaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es untersagt, sie ohne unsere Zustimmung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvetrag ab, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, die Provision gemäß Ziff.3 an uns zu entrichten. Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil – auch provisionspflichtig – tätig zu werden.
  6. Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil – auch provisionspflichtig – tätig zu werden.
  7. Nimmt der Maklerkunde von seinen Vertragsabsichten Abstand und wird der uns erteilte Auftrag damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Anderenfalls haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.
    Die Provision wird mit dem Zustandekommen des Vertrages fällig. Sie ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank als Verzugsschaden geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt, ebenso die Möglichkeit des Maklerkunden, nachzuweisen, dass uns Verzugsschaden nur im geringeren Umfange entstanden ist.
  8. Die Provision wird mit dem Zustandekommen des Vertrages fällig. Sie ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % bzw. 5 % bei Verbrauchern über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank als Verzugsschaden geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt, ebenso die Möglichkeit des Maklerkunden, nachzuweisen, dass uns Verzugsschaden nur in geringerem Umfange entstanden ist.
    Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche Erfolg erreicht wird.
  9. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche Erfolg erreicht wird.
  10. Unsere Angebote und Auskünfte erstellen bzw. erteilen wir nach bestem Wissen. Da wir dabei auf Informationen Dritter angewiesen sind, sind sie dennoch freibleibend und unverbindlich, insbesondere können Irrtümer und der nachträgliche Wegfall der Abschlussgelegenheit durch anderweitige Zwischengeschäfte nicht ausgeschlossen werden. Deshalb haften wir nicht für fahrlässiges Verhalten. Natürlich sind durch diese Regelungen etwaige Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen, sofern diese auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten gestützt werden können.
  11. Mit dem vorstehenden Regelwerk haben wir uns bemüht, einen angemessenen Interessenausgleich zu schaffen. Sollten dennoch einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist unser Unternehmenssitz.